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"Wann sollte ein Kind zu Hause bleiben?" & Fortsetzung des Förderprogramms für außerschulische Lernpartner
Sehr geehrte Eltern,
da es nicht einfach ist, morgens zu entscheiden, ob ein Kind zur Schule gehen darf oder nicht, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales ein Schema zusammengestellt, das den Eltern und möglicherweise Erkrankten bei der Entscheidung helfen kann.
Des Weiteren hat das Land das Förderprogramm der vergangenen Sommerferien bis zum Ende der kommenden Sommerferien 2022 verlängert. Informationen dazu erhalten Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
J. Menzel
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Versammlungen allgemein
Sehr geehrte Eltern,
das Land hat festgelegt, dass die Maskenpflicht ab der kommenden Woche (ab 16.08.2021) in Schulgebäuden und schulischen Anlagen aufgehoben wird. Das gilt für den Zeitraum, in dem die Corona-Ampel grün oder gelb ist. Das Tragen einer MNB ist dann freiwillig. Erst bei der Farbe Orange wird eine Maskenpflicht wieder notwendig. Für den Schulbusverkehr gilt weiterhin die Maskenpflicht. Achten Sie entsprechend darauf, dass Ihre Kinder weiterhin Masken mit sich führen.
In der nächsten Woche werden die ersten Versammlungen durchgeführt. Für den Besuch einer Veranstaltung in Schulgebäuden gelten laut aktueller Bestimmungen die folgenden Regeln:
- Das Betreten der Schule und die Teilnahme an Versammlungen ist nur gestattet, wenn Sie nachweislich getestet, genesen oder vollständig geimpft sind. Lehrerinnen und Lehrer sind berechtigt, dies zu überprüfen. Führen Sie einen Nachweis bei sich.
- Bei Versammlungen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung Pflicht. Sollten Sie befreit sein, führen Sie einen Nachweis bei sich.
- Es gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.
- Ein Betreten des Schulgebäudes mit erkennbaren Symptomen einer Corona-Erkrankung sowie anderer Infektionskrankheiten ist verboten.
Mit dem Betreten der Schule erklären Sie, dass Ihnen die Regeln bekannt sind und Sie sich entsprechend verhalten bzw. diese einhalten. Der Besuch einer Elternversammlung ist freiwillig. Wägen Sie bitte genau ab, ob Sie an der Versammlung teilnehmen, da auch trotz aller Regeln eine Coronaübertragung nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann. Das betrifft vor allem Risikogruppen, Teilnehmer, die mit Personen aus Risikogruppen zusammenwohnen, und Personen, die bei Anordnung einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt wirtschaftlichen Schaden erleiden könnten. Für Informationen aus den Versammlungen und Rückfragen stehen Ihnen bei Nichtanwesenheit die Lehrer und die Schulleitung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
J. Menzel
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